Die Uhr tickt für alle EU-Berufskraftfahrer/-in bis zum 10. September 2014
Alle gewerblichen LKW- Fahrer /-in müssen bis zu obigem Zeitpunkt Ihre Weiterbildungen im Führerschein eintragen lassen,
damit die Kennziffer „ 95 „ der Stern der Kraftfahrer, eine weitere gewerbliche Nutzung erlaubt.